Infos zu Abos und Schulbetrieb

5er-Abo:
5er-Abos können einmalig beim Eintritt gelöst werden.
Die Lektionen müssen innerhalb von 6 Monaten bezogen werden.

10er-Abo:
Der Unterricht kann unregelmässig besucht werden (in Absprache mit der Lehrperson).
Die Lektionen müssen innerhalb eines Jahres bezogen werden.

Absenzenregelung 5er/10er-Abos
Absenzen müssen der Lehrperson mindestens 48 Stunden vor der Lektion mitgeteilt
werden, ansonsten verfällt die Lektion.

Absenzenregelung Semester + 14-tägliches Semester
Absenzen infolge Absage durch die SchülerInnen verfallen ersatzlos. Bitte der Lehrperson möglichst frühzeitig und direkt melden. Von der Lehrperson aus privaten Gründen abgesagte Lektionen werden vor- oder nachgeholt. Werden wegen Krankheit seitens der Lehrperson pro Semester weniger als 17 (9 bei 14-tgl. Unterricht) Lektionen erteilt, so wird die Differenz zu den 17 (9) Lektionen im Folgesemester mit der Schulgeldrechnung rückvergütet.

Lektionskompensation
Für Kinder und Jugendliche bis 25 jährig gilt: Bis maximal zwei Lektionen (1 bei 14-tgl. Unterricht) können durch Gruppenstunden oder andere Projekte (z. B. obligatorische Streichertage, obligatorische Bläsertage etc.) kompensiert werden.

Lektionsdauer
Die Umschlagszeit beim SchülerInnen-Wechsel ist in der Unterrichtszeit inbegriffen.

Noten + Kopien
Unterrichtsliteratur und Fotokopien gehen zu Lasten der SchülerInnen.

Ferien
Es gelten die Schulferien der Stadt Winterthur. An den Tagen vor den Feiertagen findet der Unterricht normal statt (z.B. Gründonnerstag).

Einteilungswoche
In der ersten Woche nach den Sommerferien findet meist kein Unterricht statt. Ausnahmen werden von den Lehrpersonen kommuniziert.

Schulfreie Tage
Unterrichtsfrei sind: 2. Jan., Fasnachtsmontag, Karfreitag, Ostersamstag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Brücke Freitag/Samstag nach Auffahrt, Pfingstmontag.

Anlässe Volksschule/Kantonsschule
Bei Anlässen der Volksschule/Kantonsschule (Schulreise, Sporttag, Projektwochen und Hauswirtschaftswochen, Tössstafette…) besteht kein Anspruch auf das Nachholen der Lektion.

Adressänderungen
Teilen Sie uns Adressänderungen bitte unverzüglich mit, damit keine unnötigen Umtriebe entstehen: per Mail oder Post ans Sekretariat.

Abmeldung

Abmeldungen sind nur auf Ende eines Semesters (bei 5er/10er-Abos bei Ablauf des Abos) möglich. Abmeldungen vom wöchentlichen/14-täglichen Unterricht bitte über www.prova.ch. Für minderjährige SchülerInnen muss die Abmeldung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.

Abmeldetermin für das folgende Herbstsemester (Start August) : 31. Mai
Abmeldetermin für das folgende Frühlingssemester (Start Februar): 30. November

Bei ausserordentlichem Austritt wird kein Schulgeld zurückerstattet.
Ohne fristgerechte Abmeldung wird das abgelaufene Abo automatisch erneuert.

Rückzahlungen
Es gibt grundsätzlich keine Schulgeldrückerstattung.
Über Ausnahmefälle entscheidet die Schulleitung.

Verwendung von Bildmaterial
Die Prova veröffentlicht auf ihrer Website und auf der facebook-Fanseite Fotogalerien zu ausgewählten Anlässen. Diese Fotos vermitteln eine positive Botschaft. Das Musizieren und das Gemeinschaftserlebnis stehen im Vordergrund.

Bild- und Tonaufnahmen von SchülerInnen an Musikschul-Anlässen kann die Prova in den eigenen Medien (Druckerzeugnisse, Onlinemedien) ohne weitere Rückfrage verwenden.

Diese generelle Einwilligung kann von den Eltern, den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen SchülerInnen jederzeit mit einer schriftlichen Mitteilung an die Schulleitung aufgehoben werden.

Download „Schulordnung“